Training ab 09.12.2021 unter 2G+ Bedingungen!
08.12.21 | Peter Krüger

Es gibt positive Nachrichten:

Ab Donnerstag, den 09.12.2021 können wir unsere Sporthallen wieder öffnen, allerdings unter erschwerten Bedingungen. Positiv ist zu sehen, dass das Land Niedersachsen Personen mit vollständig abgeschlossener Impfserie und Auffrischungsimpfung, sog. Booster Impfung, von der Testpflicht befreit. Alle anderen Teilnehmer müssen vor dem Betreten der Sporthalle ihren negativen Testnachweis vorlegen.

Wir haben daher unser bestehendes Hygienekonzept überarbeitet und den aktuell gültigen Bestimmungen angepasst. Nachstehend sind daher alle gültigen Regeln aufgeführt. Wir weisen darauf hin, dass es zwingend notwendig ist, dass sich alle an diese Regeln halten.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Die Teilnahme an den Trainingsabenden ist freiwillig, die Entscheidung dazu liegt in der Eigenverantwortung der Teilnehmer*innen bzw. der Erziehungsberechtigten.
  • Es kommen nur absolut symptomfreie Personen zum Training. Wer typische Symptome wie Husten und Fieber hat, bleibt zu Hause, um eine Ansteckung zu vermeiden und kontaktiert seinen Hausarzt telefonisch.
  • Alle Teilnehmer müssen vor dem Betreten der Sporthalle entweder ihren Impfnachweis (vollständige Impfung oder ihren Genesenennachweis) vorlegen.
  • Teilnehmer mit einer Auffrischungs-Impfung (Booster-Impfung) sind von der Testpflicht befreit. Der Impfnachweis über die Auffrischungs-Impfung ist vor dem Betreten der Sporthalle vorzulegen
  • Alle anderen Teilnehmer müssen vor dem Betreten der Sporthalle zusätzlich ihren negativen Testnachweis vorlegen. Eine Testung (PoC-Testung) muss durch eine offizielle Teststelle erfolgen und innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem Trainingsstart erfolgt sein. Die Testung muss durch die Teststelle bescheinigt sein. Ein beaufsichtigter Selbsttest unter freiem Himmel vor der Sporthalle wird nicht angeboten. Dadurch wird vermieden, dass der Trainingsbetrieb im Falle eines Vorortes festgestellten positiven Testergebnisses sofort für alle eingestellt werden muss.
  • Sollten die entsprechenden Nachweise nicht vorliegen, sind wir verpflichtet, den Zutritt zur Sporthalle zu verweigern.
  • Jeder Teilnehmende muss sich durch die Nutzung der Luca-App registrieren. Dazu liegt am Eingang der Sporthalle ein QR-Code bereit. Ein „Familien-Check-In“ von lediglich einer Person pro Haushalt ist nicht gestattet. Die Nutzung der Luca-App erleichtert dem Gesundheitsamt die Kontaktnachverfolgung im Falle einer Coronaerkrankung eines Trainingsteilnehmers.
  • Zusätzlich wird die Kontrolle des Impfstatus und des negativen Corona-Testnachweis in einer Liste dokumentiert.
  • Sollte eine Erfassung durch die Luca-App nicht möglich sein, gilt die Checkliste des Impf- und Test-Status als Teilnehmer-Registrierung.
  • Beim Betreten, in der Sporthalle und beim Verlassen der Sportstätte ist jeder dazu verpflichtet eine FFP2- oder KN95-Maske zur tragen. Bei der Sportausübung kann die Maske abgesetzt werden.
  • Beim Betreten und Verlassen der Sportstätte ist jeder dazu aufgefordert, sich mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel die Hände zu desinfizieren. Zusätzlich sollte jeder eigenes Mittel jederzeit bei sich führen. Zu beachten ist, dass Desinfektionsmittel nicht die erforderliche Handhygiene (30 Sekunden die Hände mit Seife waschen) ersetzt.
  • Außerhalb des Spielfelds sollte immer ein Abstand von mindestens 1,5m zu anderen Personen und Gruppen eingehalten werden.
  • Unter Einhaltung des Mindestabstandes ist die Benutzung von Umkleide- und Duschräumen möglich.
  • WC*s dürfen nur einzeln aufgesucht werden.
  • Es wird höchstes Bewusstsein hinsichtlich der Einhaltung der Maßnahmen von den Aktiven gefordert. Die Teilnehmenden sind für ihr Handeln selbst verantwortlich.
  • Für die Benutzung der Sporthalle wurde die Teilnehmerzahl beschränkt. Für die Sporthalle in der Internationalen Schule ist die Teilnehmerzahl auf 16 beschränkt. In der Sporthalle des Lessinggymnasiums in Wenden ist die Teilnehmerzahl auf 30 beschränkt. Nicht-Angemeldete Trainingsteilnehmer werden bei Überschreitung der Teilnehmerzahl zum Verlassen der Sporthalle aufgefordert
  • Um den Aufwand auch überschaubar zu halten, beträgt dir Mindestbeteiligung 4 Teilnehmern. Denn auch die Verantwortlichen sind zur Einhaltung der Bestimmungen gezwungen und müssen sich vor Trainingsbeginn um einen Test-Termin kümmern. Sollten wir diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen, müssen wir leider eine kurzfristige Absage des Trainingstages senden.
  • Um die Teilnehmerzahlen einzuhalten ist es erforderlich, dass sich die Teilnehmer zum Training per E-Mail an badminton.blau-gold@mail.de anmelden. Die Anmeldung muss bis spätestens einen Tag vor dem Training erfolgen.

Der Trainingsbetrieb bedeutet eine große individuelle Verantwortung jedes Einzelnen, damit eine weitere Ausweitung der Pandemie verhindert wird. Wir erwarten von allen ein vorbildliches Verhalten und die konsequente Einhaltung der Regeln. Dies ist zwingend notwendig.

Sobald sich Änderungen ergeben, werden wir die Regeln anpassen.