Mit Wirkung vom 02.02.2022 hat die Niedersächsische Landesregierung die Regeln der vom Land angeordneten Winterruhe bis zum 23. 02.2022 verlängert. Danach gilt weiterhin, dass bei der Nutzung von Sporthallen die 2G-Regelung gilt, wenn in der Sporthalle je teilnehmender Person eine Fläche von 10 m² z...